Mit Circular [2020] Nr. 27 hat der Staatsrat am 25. November die Feiertagsregelungen für das kommende Jahr veröffentlicht. Danach können die Werktätigen 2021 mit drei langen Feiertagswochenenden planen. Zum Frühlingsfest und zum Nationalfeiertag sind es jeweils sieben freie Tage, zum Tag der Arbeit fünf. Allerdings müssen diese an den Wochenenden zuvor oder danach vor- beziehungsweise nachgearbeitet werden. Auch zum Mitteherbstfest im September ist Samstag als Arbeitstag geplant, um drei hintereinander folgende freie Tage gewähren zu können.